Elternvertretung

Elternvertretung in der Schule ist durch das Niedersächsische Schulgesetz (www.schure.de) geregelt.

Darin wirken die Erziehungsberechtigten in der Schule mit durch:

 

1.    Klassenelternschaften

Die Erziehungsberechtigten der Schüler einer Klasse (Klassenelternschaft) wählen den (Klassen-)Elternvertreter und dessen Stellvertreter. Die Klassenelternschaft wählt außerdem die Vertreter und Stellvertreter für die Klassenkonferenz.

 

Der Elternvertreter lädt die Klassenelternschaft mindestens zweimal im Jahr zum Elternabend ein. Dort werden Belange der Klasse wie z. B. Inhalt, Planung und Gestaltung von Unterricht besprochen.

 

 

2.    Schulelternrat

Die Elternvertreter und deren Stellvertreter aller Klassen bilden den Schulelternrat (SER). Dieser wählt den Elternratsvorsitzenden und dessen Stellvertreter, Vertreter und Stellvertreter für die Gesamtkonferenz und Vertreter für den Stadt- und Kreiselternrat.

 

Der Elternratsvorsitzende lädt den SER mindestens zweimal im Jahr zur Elternratssitzung ein. Dort wird über die Belange der Schule beraten, die Vertreter berichten von ihrer Tätigkeit, oder die Schulleitung informiert über Neuerungen in der Organisation der Schule, aktuelle Handhabung der Leistungsbewertung oder Einführung von Lehrwerke.

 

An der Grundschule Lünzen organisiert der Schulelternrat jedes Jahr die Adventfeier. Durch Gestecke-, Kaffee- und Kuchenverkauf fließen so mehrere Hundert Euro in die Elternkasse. Davon kann die Schule Dinge anschaffen oder wird bei Schulausfahrten finanziell unterstützt.

 

 

Die Inhaber der genannten Ämter werden für zwei Schuljahre gewählt.